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Rehasport:

Rehasport wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen zeitbegrenzt als Pflicht-Leistung gefördert und bezuschlusst.Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungsstunden in 18 Monaten.Bevor mit dem Rehasport begonnen werden kann,muss die Teilnahme durch den zuständigen Kostenträger, z.B. die Krankenkasse, genehmigt werden (§44 SGB IX)

Hydropower und Wassergymnastik:

Ob mit einer guten Portion "Power" , bei der man im Wasser ins Schwitzen kommt oder den etwas sanfteren Bewegungen im Wasser, im Vordergrund steht immer der Spaß...ein toller Ausgleich zum stressigen Alltag...

Präventionskurse:

Prävention bedeutet Vorbeugung!

Die Kursangebote richten sich an alle Menschen,die mit Hilfe des Sports ihre Gesundheit lang-fristig erhalten wollen.Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verplichtet,Maßnahmen zur Prävention zu fördern und zu unterstützen (§20 SGB V)

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